Jokerstar Spielkatalog: was § 22a zulässt
Ein Katalog erlaubter Automatenspiele ist kein verkleinerter Ausschnitt dessen, was früher im Netz lief, sondern eine andere Bauart. Der Gesetzgeber hat nicht Titel gestrichen, sondern Mechanik vorgeschrieben: jede Runde einzeln ausgelöst, höchstens ein Euro, nichts angespart, nichts parallel. Was das für ein Programmverzeichnis bedeutet und wie Sie einen Katalog in zehn Minuten einordnen, steht hier.
Was der Begriff virtuelles Automatenspiel umfasst
Der Ausdruck wirkt wie ein Werbebegriff, ist aber eine rechtliche Kategorie. Gemeint ist die im Netz angebotene Nachbildung eines Geldspielautomaten: eine Folge einzelner Partien, bei denen ein Einsatz gesetzt wird, ein Zufallsergebnis entsteht und daraus ein Gewinn als Vielfaches des Einsatzes folgt. Für genau diese Kategorie hat der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in § 22a eine eigene Mechanik vorgeschrieben.
Diese Zuordnung ist wichtiger, als sie klingt, weil sie entscheidet, welche Regeln überhaupt anwendbar sind. Alles, was unter den Begriff fällt, unterliegt der ganzen Reihe von Vorgaben – von der Auslösung bis zum Verbot des gleichzeitigen Spiels. Alles, was nicht darunter fällt, folgt anderen Regeln, und das betrifft einen erheblichen Teil dessen, was Leser unter einem Casino verstehen.
Nicht erfasst sind insbesondere die klassischen Tischspiele und kartengestützten Formen. Sie zählen zu den Online-Casinospielen, über die die Länder selbst entscheiden. Die Folge ist, dass ihre Verfügbarkeit von Bundesland zu Bundesland abweichen kann – ohne dass sich daraus eine Aussage über die Seriosität eines Hauses ableiten ließe.
Für den Leser ergibt sich daraus eine einfache Lesehilfe. Wer eine Angebotsliste öffnet, sortiert zunächst nach Spielform und erst danach nach Geschmack. Die Mechanik, die in diesem Text beschrieben wird, gilt für die Automatenabteilung; für die übrigen Abteilungen gilt sie nicht, und ein Vergleich zwischen beiden führt in die Irre.
Die Frage, ob ein Haus überhaupt eine deutsche Erlaubnis besitzt, liegt vor all dem. Beantwortet wird sie nicht im Programmverzeichnis, sondern im öffentlichen Verzeichnis der erlaubten Anbieter; den Weg dorthin beschreibt die Anleitung zum Verzeichnis in vier Schritten.
Absatz 1: jeder Titel braucht seine eigene Zulassung

Der erste Absatz enthält den Satz, der die Gestalt eines Katalogs am stärksten prägt, und er wird in Vergleichslisten fast nie erwähnt: Jedes einzelne virtuelle Automatenspiel ist erlaubnispflichtig. Ein Spiel ohne diese Einzelerlaubnis gilt als unerlaubtes Glücksspiel – unabhängig davon, wer es anbietet.
Aus dieser Konstruktion folgt eine Trennung, die viel erklärt. Dass eine Gesellschaft im Verzeichnis der erlaubten Anbieter steht, sagt nichts darüber, welche Titel sie führen darf. Die Erlaubnis des Hauses und die Erlaubnis des Spiels sind zwei verschiedene Dinge, und nur die erste ist dem Verzeichnis zu entnehmen.
Praktisch heißt das: Ein Katalog ist nicht die Auswahl eines Einkäufers, sondern das Ergebnis vieler Einzelverfahren. Ein Titel, der seine Zulassung nicht hat, fehlt vollständig; er erscheint nicht in einer gedrosselten Fassung, sondern gar nicht. Umgekehrt kann ein Titel, den man von früher kennt, in einer umgebauten Fassung auftauchen, weil nur so eine Zulassung möglich war.
Daraus ergibt sich auch die Antwort auf eine der häufigsten Fragen überhaupt: Warum ist ein bestimmter bekannter Automat nirgends zu finden? Entweder hat er keine eigene Zulassung, oder er wurde für den deutschen Rahmen nicht umgebaut. Beides ist eine Aussage über das Verfahren und keine über die Qualität des Spiels.
Und eine Warnung gehört dazu, weil hier die häufigste Falle liegt. Taucht ein von früher bekannter Titel in unveränderter Form auf – mit hohen Einsatzstufen, Serienschaltung oder einem wachsenden Topf –, dann ist das kein Glücksfall, sondern ein Hinweis auf die Umgebung, in der man sich bewegt.
Was aus dem Programm verschwindet
Der Umbau betrifft nicht nur Zahlen, sondern ganze Spielformen. Fünf Gruppen fallen weg oder werden so stark verändert, dass sie als eigene Gattung nicht mehr existieren.
- Wachsende Töpfe. Absatz 8 untersagt, Einsätze oder Gewinne für künftige Spiele anzusammeln. Eine Summe, die über Runden hinweg steigt, bis sie irgendwann ausgeschüttet wird, ist damit ausgeschlossen.
- Serienfunktionen. Absatz 4 verlangt für jede Partie eine eigene Erklärung des Spielers und verbietet Programme, die von selbst weiterspielen. Eine eingestellte Rundenzahl bündelt viele Partien hinter einer Entscheidung und entfällt deshalb.
- Hohe Einsatzstufen. Absatz 7 zieht die Grenze bei einem Euro je Spiel. Spielformen, deren Reiz in großen Einzelbeträgen lag, verlieren damit ihre Grundlage.
- Schnelles Spiel. Absatz 6 verlangt im Mittel mindestens fünf Sekunden je Partie. Alles, was auf Tempo gebaut war, ist in dieser Form nicht mehr darstellbar.
- Mehrfachansichten. Absatz 10 schließt gleichzeitiges Spielen mehrerer Automatenspiele aus und verpflichtet den Anbieter, nicht mehr als ein Spiel zugleich anzuzeigen. Eine Wand aus vier laufenden Feldern ist damit ausgeschlossen.
Was dagegen bleibt, lässt sich ebenso klar benennen: Gestaltung, Thema, Klang, die Zahl der Felder, die Art der Gewinnlinien und die Form der Zusatzrunden, soweit sie innerhalb derselben Partie abläuft. Der Spielraum der Hersteller liegt also in der Erscheinung, nicht in der Taktung.
Diese Verschiebung erklärt eine verbreitete Enttäuschung. Ein Katalog im erlaubten Rahmen wirkt auf den ersten Blick gleichförmiger, weil der Unterschied zwischen zwei Titeln nicht mehr über Tempo und Einsatzhöhe entsteht. Das ist keine Nachlässigkeit der Anbieter, sondern die sichtbare Seite einer Vorschrift.
Absatz 3: Gewinnplan und mittlere Quote an der Einsatzstelle

Der dritte Absatz ist der informationsreichste des Paragrafen und derjenige, den Leser am seltensten nutzen. Er verlangt vier Dinge zugleich: Die Gewinnaussichten müssen zufällig sein, alle Teilnehmenden müssen dieselbe Chance haben, Spielregeln und Gewinnplan müssen verfügbar und verständlich sein, und an der Stelle, an der der Einsatz erfolgt, müssen die Wahrscheinlichkeit für den höchsten Gewinn sowie die mittlere Auszahlung je eingesetztem Euro sichtbar sein.
Die letzte Anforderung ist die praktisch wertvollste, weil sie den Ort festlegt. Diese beiden Angaben gehören nicht in einen Hilfetext und nicht in ein Dokument am Fuß der Seite, sondern dorthin, wo über Geld entschieden wird. Wer sie dort nicht findet, hat eine Beobachtung gemacht, die zählt.
Gleichzeitig erklärt dieser Absatz, warum diese Seite keine Prozentzahlen nennt. Die mittlere Auszahlung gehört zum einzelnen Titel und wird vom Spiel selbst ausgewiesen; nur dort ist sie belastbar. Ein aus einer Vergleichsliste abgeschriebener Wert ist eine Behauptung über eine Fassung, die man nicht gesehen hat, und er veraltet mit jeder Programmänderung.
Die Anforderung der gleichen Chancen hat eine weitere Folge, die selten ausgesprochen wird: Eine Staffelung nach Spielerverhalten ist ausgeschlossen. Wer mehr setzt, länger spielt oder häufiger verliert, erhält keine andere Gewinnaussicht als jemand, der gerade erst begonnen hat. Die Gewinnaussicht hängt am Spiel, nicht an der Person davor.
Wie sich diese Angaben auf einem kleinen Bildschirm finden lassen und was sich bei mobiler Nutzung sonst verschiebt, behandelt die Seite zum Spiel unterwegs.
Takt, Auslösung und Abrechnung im Zusammenspiel
Die drei Absätze 4, 6 und 8 wirken einzeln wie Details, greifen aber ineinander und ergeben erst gemeinsam die Bauart einer Runde. Absatz 4 legt fest, wer eine Partie beginnt. Absatz 6 legt fest, wie lange sie mindestens dauert und wann sie endet. Absatz 8 legt fest, wie sie abgerechnet wird.
Die Reihenfolge ist dabei nicht beliebig, und genau daran scheitern manche Oberflächen. Die Erklärung des Spielers darf erst abgegeben werden, wenn die vorherige Partie abgeschlossen ist – und abgeschlossen ist sie nach Absatz 6 mit der Anzeige des Ergebnisses. Eine Oberfläche, auf der sich während der Auflösung bereits die nächste Runde anmelden lässt, hält die Reihenfolge nicht ein, auch wenn jedes Mal eine eigene Taste gedrückt wird.
Aus Absatz 8 folgt die Abrechnung je Partie. Ein Gewinn ist ein Vielfaches des Einsatzes, und die Vielfachheit muss vor Beginn bekannt sein. Zusammen mit dem Ansparverbot ergibt das eine abgeschlossene Einheit: Jede Runde beginnt bei null und endet mit einem Ergebnis, das nichts in die nächste Runde überträgt.
Diese Bauart hat eine rechnerische Konsequenz, die im Diagramm oben steht. Fünf Sekunden Mindestdauer lassen in einer Stunde höchstens 720 Partien zu, und bei höchstens einem Euro je Partie ergibt das 720 Euro als äußersten Stundeneinsatz – wobei dieser Wert lückenloses Spiel ohne eine einzige Pause voraussetzt und in der Praxis nicht erreicht wird.
Zu beachten bleibt ein Vorbehalt im Gesetz: Die Aufsicht darf den Einsatzdeckel verändern. Der Wert von einem Euro ist also die geltende Festlegung und kein unveränderlicher Grundsatz; jede Rechnung sollte deshalb ihren Stand nennen. Diese Seite rechnet mit dem Stand vom 27. Oktober 2026.
Tischspiele und Kartenspiele: andere Form, andere Zuständigkeit

Ein verbreiteter Irrtum besteht darin, § 22a auf das gesamte Angebot eines Hauses zu beziehen. Der Paragraf ist für virtuelle Automatenspiele geschrieben. Roulette, Videopoker und die übrigen Online-Casinospiele unterliegen einer anderen Ordnung, und die Erlaubnis dafür erteilen die Länder selbst.
Daraus folgt eine Eigenschaft, die Leser oft als Ungerechtigkeit empfinden: Die Verfügbarkeit dieser Spiele kann von der Wohnsitzregion abhängen. Dieselbe Abteilung, die in einem Bundesland geöffnet ist, kann in einem anderen fehlen. Das ist keine Willkür des Hauses und auch keine technische Störung, sondern die Folge einer föderalen Zuständigkeit.
Welche Länder wie entschieden haben, nennt diese Seite nicht, und zwar bewusst: Eine Liste ohne belastbare Quelle wäre eine Behauptung, und solche Zustände ändern sich. Die verlässliche Auskunft gibt die zuständige Stelle des jeweiligen Landes, nicht ein Vergleichsportal.
Für den Katalog bedeutet das praktisch, dass eine Abteilung fehlen kann, obwohl das Haus eine Erlaubnis besitzt – und dass eine Abteilung vorhanden sein kann, obwohl sie nach dem Rahmen für Automatenspiele unmöglich erscheint. Wer Automaten und Tischspiele mit derselben Elle messen will, zieht falsche Schlüsse aus beidem.
Einen Katalog in zehn Minuten einordnen
Die folgende Abfolge beantwortet nicht die Erlaubnisfrage, aber sie zeigt in kurzer Zeit, nach welcher Bauart das Programm arbeitet. Sie funktioniert bei jedem Titel, der sich ohne Anmeldung öffnen lässt.
- Den Einsatzwähler eines beliebigen Automaten bis zum Anschlag ziehen.
Endet er über einem Euro, ist die Einordnung bereits erledigt.
- Nach einem wachsenden Betrag über der Spielfläche suchen.
Ein mitlaufender Zähler widerspricht dem Ansparverbot.
- Die Bedienleiste auf eine zweite Schaltfläche prüfen.
Ein Feld für Rundenzahlen oder ein Dauerlaufsymbol deutet auf eine Serienfunktion.
- Zehn Runden mit der Stoppuhr nehmen
und die Zeit durch zehn teilen; der Vergleichswert sind fünf Sekunden.
- Den Gewinnplan öffnen
und prüfen, ob dort Faktoren stehen – und ob an der Einsatzstelle Höchstgewinnchance und mittlere Auszahlung je Euro erscheinen.
- Einen zweiten Automaten in einer zweiten Ansicht starten.
Laufen beide nebeneinander, greift das Verbot des gleichzeitigen Spiels dort nicht.
- Die Abteilungen zählen.
Automaten, Tischspiele und Live-Bereiche folgen verschiedenen Ordnungen; eine Bewertung über alle hinweg ist nicht sinnvoll.
Zwei Einschränkungen gehören dazu, sonst wird aus einem Hinweis ein falscher Beweis. Erstens muss ein Probelauf technisch nicht derselben Konfiguration folgen wie die Echtgeldfassung – Beobachtungen dort zeigen eine Richtung und bestätigen nichts. Zweitens gilt jeder Befund für den Tag, an dem er erhoben wurde; Programme werden aktualisiert, Zulassungen erteilt und zurückgegeben.
Deshalb lohnt sich die Gewohnheit, jede Beobachtung mit Datum und einem Bildschirmabzug zu sichern. Wie aus solchen Notizen eine belastbare eigene Einschätzung entsteht und welche Quellen dafür untauglich sind, zeigt die Seite zur eigenen Beurteilung.
Grenzen dieser Darstellung und Hinweise
Diese Seite beschreibt eine Bauart, nicht ein Angebot. Zur Marke im Titel liegen dieser Redaktion keine überprüfbaren Unterlagen vor – nicht zur Zahl der Titel, nicht zu Herstellern, nicht zu einer Erlaubnislage. Angaben dieser Art fehlen hier deshalb vollständig, und das ist eine Entscheidung und kein Versäumnis.
Was nachprüfbar bleibt, ist der Rahmen. Er lässt sich an jedem Spiel beobachten, ohne Konto und ohne Einzahlung, und er ist der einzige Teil des Themas, der sich nicht aus Werbetexten, sondern aus dem Verhalten der Software ergibt. Wer die Mechanik kennt, braucht keine Bewertungsskala.
Die rechtliche Einordnung außerhalb dieses Rahmens sei kurz benannt, weil sie zu jedem Katalog gehört. Ein Automatenspiel ohne die nach Absatz 1 erforderliche Einzelerlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel; die Beteiligung daran erfasst § 285 StGB. Umgekehrt haben Zivilgerichte verlorene Beträge mehrfach zurückfließen lassen, weil eine Vereinbarung mit einem Haus ohne deutsche Erlaubnis nichtig sein kann – allerdings nicht einheitlich, und mit offenen Fragen beim Bundesgerichtshof. Der Staatsvertrag von 2021 steht zudem in seiner ersten vorgeschriebenen Evaluierung; wie sie ausgeht, ist offen, und eine Prognose wäre an dieser Stelle geraten.
Zum Schluss, was zu jeder Seite über Geldspiel gehört: Die Teilnahme ist Erwachsenen vorbehalten, und Spiel um Geld kann abhängig machen – ein geordneter Rahmen verringert das Risiko, er beseitigt es nicht. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berät gebührenfrei und ohne Namensnennung unter 0800 1 37 27 00. Wer bei einem erlaubten Haus spielt, kann seine Grenzen jederzeit herabsetzen; wie das wirkt, steht in der Darstellung von Grenze und Ausschluss.
| Merkmal | Fundstelle | Folge für den Katalog |
|---|---|---|
| Erlaubnis je einzelnem Spiel | § 22a Abs. 1 | Titel ohne eigene Zulassung fehlen vollständig |
| Zufällige Gewinnaussicht, gleiche Chancen | § 22a Abs. 3 | keine Staffelung nach Spielerverhalten |
| Regeln und Gewinnplan zugänglich | § 22a Abs. 3 | jeder Titel führt eine lesbare Übersicht |
| Höchstgewinnchance und mittlere Quote sichtbar | § 22a Abs. 3 | Anzeige an der Stelle des Einsatzes |
| Start nur auf Erklärung, kein Autoplay | § 22a Abs. 4 | keine Serienschaltung, keine Dauertaste |
| Mindestdauer fünf Sekunden im Mittel | § 22a Abs. 6 | schnelle Spielformen entfallen |
| Höchsteinsatz ein Euro je Spiel | § 22a Abs. 7 | Einsatzstufen enden bei einem Euro |
| Kein Ansparen, Gewinn als bekanntes Vielfaches | § 22a Abs. 8 | keine wachsenden Töpfe im Programm |
| Nur ein Spiel gleichzeitig | § 22a Abs. 10 | keine Mehrfachansicht, keine Kachelwand |
22BET+250 % auf die EinzahlungJetzt spielenVon der Redaktion durchgesehen · Stand 27.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.
Kurz beantwortet
Was ist ein virtuelles Automatenspiel im rechtlichen Sinn?
Die im Netz angebotene Nachbildung eines Geldspielautomaten: einzelne Partien mit Einsatz, Zufallsergebnis und einem Gewinn als Vielfaches des Einsatzes. Für diese Kategorie schreibt § 22a GlüStV 2021 eine eigene Mechanik vor.
Reicht die Erlaubnis des Anbieters für alle seine Automaten?
Nein. Nach § 22a Abs. 1 ist jedes einzelne Spiel erlaubnispflichtig, und ein Spiel ohne diese Einzelerlaubnis gilt als unerlaubtes Glücksspiel. Welche Titel die Zulassung besitzen, lässt sich dem Verzeichnis der erlaubten Anbieter nicht entnehmen.
Warum fehlt ein bekannter Automat im Programm?
Entweder besitzt er keine eigene Zulassung, oder er wurde für den deutschen Rahmen nicht umgebaut. Beides sagt etwas über das Verfahren und nichts über die Qualität des Spiels.
Gibt es im erlaubten Rahmen wachsende Gewinntöpfe?
Nein, § 22a Abs. 8 untersagt das Ansammeln von Einsätzen oder Gewinnen für künftige Spiele. Jede Partie wird für sich abgerechnet, und der Gewinnfaktor muss vor dem Start bekannt sein.
Wo müssen Gewinnplan und mittlere Auszahlung stehen?
Regeln und Gewinnplan müssen verfügbar und verständlich sein, und an der Stelle des Einsatzes müssen die Wahrscheinlichkeit für den höchsten Gewinn sowie die mittlere Auszahlung je eingesetztem Euro sichtbar sein. So verlangt es § 22a Abs. 3.
Warum nennt diese Seite keine Auszahlungsquoten einzelner Titel?
Weil diese Werte zum jeweiligen Spiel gehören und nur dort belastbar sind. Ein abgeschriebener Prozentwert beschreibt eine Fassung, die man nicht gesehen hat, und veraltet mit jeder Programmänderung.
Verändert sich meine Gewinnaussicht, wenn ich länger spiele?
Im erlaubten Rahmen nicht. § 22a Abs. 3 verlangt zufällige Gewinnaussichten und gleiche Chancen für alle Teilnehmenden, weshalb eine Staffelung nach Spielerverhalten ausgeschlossen ist.
Gilt § 22a auch für Roulette und Videopoker?
Nein, diese Spiele gehören zu den Online-Casinospielen, über deren Zulassung die Länder selbst entscheiden. Ihre Verfügbarkeit kann deshalb von der Wohnsitzregion abhängen, ohne dass das etwas über das Haus aussagt.
Wie viele Runden passen höchstens in eine Stunde?
Bei einem Mindesttakt von fünf Sekunden im Mittel sind es 720. Praktisch werden es weniger, weil jede Partie auf eine eigene Handlung des Spielers wartet und zwischen zwei Runden Zeit vergeht.
Taugt ein Probelauf zur Beurteilung eines Katalogs?
Als Hinweis ja, als Nachweis nein, denn ein Probelauf muss technisch nicht der Echtgeldfassung entsprechen. Jeder Befund gilt zudem nur für den Tag der Beobachtung. Spiel um Geld birgt ein Suchtrisiko; bei der BZgA gibt es Rat ohne Gebühr und ohne Namen unter 0800 1 37 27 00.
Stand der Prüfung 27.10.2026 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen